Anwaltskanzlei
Gudat & Thiele

Familienrecht

Unsere familienrechtliche Beratung umfasst nicht nur die klassische Scheidung und die damit im Zusammenhang stehenden Bereiche wie zum Beispiel Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensauseinandersetzung.

Auch vor der Eheschließung oder bei intakter Ehe kann eine anwaltliche Beratung und gegebenenfalls eine notarielle Vereinbarung für beide Ehepartner sinnvoll sein und späteren Streit vermeiden.

Mit seiner langjährigen Erfahrung im Familienrecht und seiner Spezialisierung zum Fachanwalt für Familienrecht berät und vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Thiele gerne in allen Fragen des Familienrechts.


  • Scheidungen, Scheidungsfolgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Unterhaltsansprüche
  • Kindschaftssachen, u.a. Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Trennung, Trennungsfolgen und Trennungsfolgenvereinbarungen
  • Verträge unter Eheleuten und Lebenspartnern
  • Vermögensauseinandersetzungen, wie zum Beispiel der gemeinsame Immobilie
  • Zugewinnausgleich, also der Ausgleich des erworbenen Vermögens
  • Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der erworbenen Rentenanwartschaften